Umbau der Ahestraße (K34) in Quadrath-Ichendorf

17/08/2020

Ein aktueller Sachstand.

Im Zuge des Ausbaus der Ahestraße (K34), für die sich der Kreistagsabgeordnete Lothar Kauffels seit Jahren intensiv eingesetzt hat, wurden die Versorgungsunternehmen  im Vorfeld der Baumaßnahme durch die Kreisverwaltung aufgefordert, ihre Leitungen ordnungsgemäß umzulegen, so dass die Baufreiheit für die nachgehenden Straßenbauarbeiten sichergestellt werden konnte.

Die Versorgungsunternehmen führten daraufhin eine mehrmonatige Baumaßnahme für die Umlegung ihrer Leitungen durch. Nach der Fertigstellung dieser Maßnahmen wurde nochmals durch die Kreisverwaltung abgefragt, ob die Leitungen den planerischen Vorgaben entsprechend umgelegt worden seien. Dies wurde von den Versorgungsträgern bejaht!!

Trotzh dieser Bestätigung, dass alle Versorgungsleitungen umgelegt worden seien,  wurden dann völlig überraschend bei Beginn der örtlichen Bauausführung im Bereich der Nebenanlagen zwischen K33, Im Rauland, und der Einmündung der Thorrer Straße auf die Ahestr. erhebliche Kabellagen mit unzureichender Überdeckung vorgefunden. Dies führte zwangsläufig zu einem Abbruch der Straßenbauarbeiten.

Eine unmögliche Schlamperei der Versorgungsunternehmen, die durch die Kreisverwaltung entsprechend in formiert wurden und daraufhin umgehend begannen, auch diese Leitungen noch umzulegen. Diese erneuten Arbeiten sollen im ersten Teilabschnitt bis Ende August abgeschlossen sein. Anschließend können die Straßenbauarbeiten wieder aufgenommen werden. Somit entsteht eine Zeitverzögerung in der Straßensanierung von ca. 3 Monaten.

Um weitere Störungen in den folgenden Bauabschnitten weitgehend ausschließen zu können, werden im weiteren Baufeld in Richtung Oleanderstr. nochmals Leitungserkundungen betrieben und die Planungen der Versorgungsträger weiterhin intensiv begleitet,

Zurzeit wird geprüft, ob in den weiteren Bauabschnitten die Leitungen trotz einer Minderdeckung im derzeitigen Bestand belassen werden können, da eine Umlegung von Glasfaser-Datenleitungen einen zeitlichen Vorlauf von bis zu 1,5 Jahren erfordern kann, was ja niemand verantworten kann.

Bedingt durch diese unsägliche Bauverzögerung kommt es natürlich auch zu finanziellen Mehrkosten. Die Stadtwerke Bergheim und die Kreisverwaltung, beide Bauherren dieser Maßnahme, haben einen gemeinsamen Fachanwalt hinzugezogen, um mögliche Schadenersatzansprüche zu prüfen und ggf. auch durchzusetzen. Allerdings, wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten und technischen Vorgaben, bedingt durch die unterschiedliche Baulast und die unterschiedlichen technischen Anforderungen (insbesondere Mindestüberdeckung der Leitungen) gestaltet sich die Zuweisung des Schadens an mehrere Versorgungsträger schwierig.

Die CDU wird Sie weiter informieren.

            Â